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Ein '''Pilot''' (entlehnt von ) ist eine , die ein steuert oder dazu berechtigt ist. Im offiziellen Sprachgebrauch wird er deshalb auch oft als '''Luftfahrzeugführer''' bezeichnet.
Mitunter wird der Ausdruck ?Pilot? im übertragenen Sinne auch für Führer anderer Fahrzeuge verwendet, um deren Professionalität auszudrücken.

Kategorisierung

Piloten und Luftfahrzeugführer lassen sich unter verschiedenen Gesichtspunkte kategorisieren:
  • Der zu führenden
    • nach der Klassifizierung der
    • mit nationalen Kategorien:
      • in den Vereinigten Staaten
  • Der benötigten Lizenz mit
    • Verkehrspiloten mit (ATPL) und als Copilot mit (MPL)
    • Berufspiloten mit der (CPL)
    • Privatpiloten mit der (PPL)
    • den nicht ICAO-konformen
      • (LAPL) in Europa, und
      • aus Deutschland, wobei Luftsportgeräteführer oft keine Piloten sind, z. B. als Fallschirmsportler
      • für Ultraleichtpiloten in Österreich
      • ''Sport Pilot Certificate'' und ''Recreational Pilot Certificate'' aus den Vereinigten Staaten
  • Den offiziellen oder nichtoffiziellen Titeln oder Berufsbezeichnungen während der Tätigkeit als Pilot, wie , , , Verantwortlicher Pilot, Flugkapitän, , , oder
  • Der Tätigkeit in einem Luftfahrzeug mit mehreren Piloten, wie Pilot Flying, Pilot not Flying, Pilot Monitoring
  • ''Militärluftfahrzeugführer'', der ein militärisches mit oder ohne Kampfauftrag fliegt
    • (z. B. )
      • (z. B. )
      • Bomberpilot (z. B. oder )
      • Schlachtflieger (z. B. )
    • (z. B. bemanntes ?Aufklärungsflugzeug?)
    • ''Transportfliegerpilot'' (z. B. mil. ?Transportflugzeug?)
    • ''Hubschrauberpiloten'' (z. B. )
      • Kampfhubschrauberpilot (z. B. )
      • Transporthubschrauberpilot (z. B. )
    • Pilot, Controller oder Drohnenpilot eines zivilen oder militärischen (z. B. mil. ''Unmanned Aeral Vehicle (UAV)'' oder ''Remote Control Vehicle (RCV)'')
    • ''Militärluftfahrzeugführer'' außerhalb der
      • der
      • der
  • Führen von Luftfahrzeugen von wie , und e
  • Führen von und e

Verantwortlicher Pilot

Rechte und Pflichten

Ein ''Verantwortlicher Luftfahrzeugführer'', , international geregelt im ''Tokioter Abkommen''. Damit ist er gegenüber jedem an Bord weisungsbefugt, einschließlich n, und kann seine Weisungen bei Notwendigkeit mit Gewalt durchsetzen, z. B. Fesselung von Passagieren oder Fluggästen.
Verkehrsflugzeuge werden meistens von mindestens zwei Piloten geflogen oder, bei Langstreckenflügen, mit mehreren Besatzungen. Unabhängig davon gibt es an Bord immer nur einen verantwortlichen Piloten.

Verantwortlicher Pilot unter Aufsicht

Der ''Verantwortliche Pilot unter Aufsicht'' ( ''PICUS'') ist ein Pilot, der unter Aufsicht des verantwortlichen Piloten die Aufgaben und Funktionen eines verantwortlichen Piloten ausführt, ohne dass der verantwortliche Pilot eingreift.

Verantwortlicher Pilot in Ausbildung

Der ''Verantwortliche Pilot in Ausbildung'' ( ''SPIC'') ist ein , der bei einem Flug mit einem als verantwortlicher Pilot handelt, wobei der Fluglehrer den Flugschüler nur beobachtet und keinen Einfluss auf den Flug nimmt.

Privatpilot

Privatpiloten fliegen Luftfahrzeuge im nicht gewerblichen Betrieb und e, meist als Freizeitbeschäftigung, und dürfen für ihre Tätigkeit mit wenigen Ausnahmen, wie z. B. Fluglehrer für Luftsportgeräte in Europa, kein Entgelt bekommen. Das bedeutet, dass jede Beförderung von Passagieren gegen Bezahlung verboten ist. Es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen Lizenzen, die privat das Fliegen ermöglichen. Abhängig von den entsprechenden Berechtigungen gibt es für Privatpiloten keinerlei Größen- oder Gewichtsbeschränkung auf die geflogenen Luftfahrzeuge. Privatpiloten tragen keine .

Die einzig weltweit gültige Lizenz für den Privatbereich ist die nach den Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO). Sie erlaubt das weltweite nichtgewerbliche Führen von Luftfahrzeugen verschiedener Kategorien und Klassen auf Luftfahrzeugen des Staates der ausstellenden Behörde. Sie stellte bis heute für die meisten Luftfahrzeugklassen die Einstiegslizenz dar und ist meist notwendige Voraussetzung für den Erwerb einer Berufspilotenlizenz.

Berufspilot

Während Piloten in den Anfängen der Pioniere waren, entstand mit den ersten kommerziellen der ''Pilot''. Heutzutage unterscheidet man ''Berufsflugzeugführer'', die kommerziell in der Luftfahrt tätig sind, und ''Verkehrsflugzeugführer'', die meist bei en fliegen. Für kommerzielle Flüge mit Flugzeugen bis 5,7 t , die von einem einzelnen Piloten geflogen werden können, ist die (Commercial Pilot Licence, CPL) vorgeschrieben. Dagegen benötigen verantwortliche Flugzeugführer für den kommerziellen Betrieb von Flugzeugen, für deren Betrieb eine mehrköpfige Besatzung vorgeschrieben ist bzw. deren Abfluggewicht über 5,7 t MTOW liegt, die (ATPL) oder die (MPL). Für Kopiloten genügt die Berufspilotenlizenz mit Theorieprüfung der ATPL und ergänzender praktischer Ausbildung (frozen ATPL). Insgesamt hatten 2017 in Deutschland ca. 19.000 Personen eine ATPL- oder MPL-Lizenz.

Bei Luftfahrzeugen bis auf Flugzeuge wird die Ausbildung in Stufen durchgeführt. Nach dem Erhalt der Privatpilotenlizenz wird die Berufspilotenlizenz mit Instrumentenflugberechtigung erworben. Es erfolgt eine Ausbildung auf mehrmotorigen Maschinen, für Luftfahrzeuge mit mehreren Personen im Cockpit und eine Musterberechtigung. Nach dieser Ausbildung erfolgt der Berufseinstieg als Kopilot, um nach Erlangung der benötigten Flugstunden die Prüfung zum Verkehrspiloten abzulegen, um als verantwortlicher Luftfahrzeugführer arbeiten zu können. Verkehrspiloten mit dieser Ausbildung sind berechtigt, die Rechte der untergeordneten Lizenzen wahrzunehmen.

Seit 2008 wird an Verkehrsflugschulen die Ausbildung direkt zur Multi-Crew Pilot Licence angeboten. Die Ausbildung ist direkt auf den Einsatz als Kopilot in einer Verkehrsmaschine mit Mehrbesatzungscockpit ausgerichtet. Andere Pilotenlizenzen werden nicht mehr erworben, Alleinflüge während der Ausbildung sind nicht vorgesehen. Erhalten nach der benötigten diese Piloten die Berechtigung zum Verkehrspiloten, so sind sie nicht berechtigt, Flugzeuge im Alleinflug zu fliegen und die Rechte eines Berufspiloten oder Privatpiloten auszuüben. Es wird deshalb kritisiert, dass diese Ausbildung rein auf die Tätigkeit in großen Fluggesellschaften zugeschnitten ist und den Arbeitsmarkt für den Piloten einschränkt. Der Pilot ist damit aufgrund der beschränkten Lizenz nicht für alternative gewerbliche Tätigkeiten in der Luftfahrt geeignet, wie z. B. eine Tätigkeit als Pilot in der .

Cockpit-Besatzung

Sind für den Betrieb des es mehrere Personen erforderlich, so arbeiten sie zusammen:

  • Der ''Flugkapitän'' oder '''' () ist der verantwortliche Luftfahrzeugführer eines s ('', PIC''), der die Verantwortung für die Koordination im Cockpit sowie die Sicherheit von Luftfahrzeug und Insassen trägt und hierzu zu jeder Zeit die Entscheidungs- und Weisungsbefugnis hat. Er muss jedoch nicht die gesamte Flugzeit auch die Steuerung übernehmen; meistens wird dies während des Fluges mit den Ersten Offizieren (s. u.) abgewechselt. Derjenige, der gerade die Steuerung wahrnimmt (das heißt startet, landet und Richtungs- oder Höhenänderungen vornimmt), wird ''Pilot Flying (PF)'' genannt, der jeweils andere ''Pilot Not Flying'' (PNF), bzw. bei einer überwachenden Tätigkeit (z. B. bei einem ) ''Pilot Monitoring (PM)''.
  • Checkkapitäne sind für die Aus- und Weiterbildung von fliegendem Personal einschließlich Praxis zuständig.
  • Der '''' (), auch Kopilot bzw. Copilot genannt, unterstützt und vertritt den Flugkapitän. Er führt ebenfalls selbstständig Flüge durch, hat jedoch nicht die Kommandogewalt an Bord.
  • Bei manchen Fluggesellschaften beginnt die Laufbahn des Kopiloten als '''' (). Je nach Ausbildungsmodell der Fluggesellschaft unterscheidet sich die Tätigkeit entweder nicht von der des Ersten Offiziers, oder der Zweite Offizier arbeitet anfangs auf Langstreckenflügen als '''' (CRC), der nur während des Reiseflugs am Steuer sitzt.
  • Der ''Senior First Officer (SFO)'' stellt eine besondere Form des ersten Offiziers dar und ist berechtigt, den Kapitän während des Reisefluges abzulösen (als solcher dann ''Pilot In Command Relief, PICR''). Ab einer Streckenlänge von ungefähr 7500 km wird bei den meisten ein SFO eingesetzt.
  • Der '''' () steuert das Luftfahrzeug nicht, sondern bedient dessen technische Systeme. Hierzu zählten in der Vergangenheit sogar Triebwerks-/Schub-/Leistungssteuerung und die Kraftstoffsystemsteuerung über eigene Regler. Flugingenieure arbeiten heute nur noch auf älteren Flugzeugtypen mit Drei-Mann-Cockpit, während heute die modernen Langstreckenflugzeuge mit teilweise automatisierten Zwei-Mann-Cockpits ausgestattet sind, in denen nur die zwei Piloten tätig sind.

Früher gehörten oft auch ein und ein zur Besatzung. Diese wurden ab den 1960er-Jahren durch den Ausbau des Sprechfunkverkehrs und durch die Einführung automatischer Navigationssysteme wie ersetzt.

Dienstgradabzeichen der Cockpit-Besatzung

Folgende Dienstgradabzeichen sind am Beispiel der gewählt ? sie können von zu Fluggesellschaft abweichen, bzw. um weitere Ränge ergänzt werden.
{| class="wikitable"
! Bezeichnung (Abkürzung)
! Bezeichnung (Abkürzung)
! Funktionen
! Rangabzeichen
|-
|Captain (CPT)
|Kapitän/Kommandant (PIC)
|verantwortlich für die Sicherheit, hat die Entscheidungs- und Weisungsbefugnis [pilot in command]
||-
|Senior First Officer (SFO)
|Kopilot (PICR)
|vertritt auf den Kapitän während dessen Ruhepause (PICR); er sitzt dann auf dem linken Sitz
||-
| (FO)
|Kopilot
|

|rowspan="2" |
|-
|Second Officer (SO)
|Kopilot in Ausbildung zum ersten Offizier
|wird durch einen Ausbildungskapitän überwacht
|-
|Cruise Relief Copilot (CRC)
|Kopilot im Reiseflug
|sitzt nur während des Reiseflugs am Steuer
|rowspan="2"|
|-
| (FE)
|Flugingenieur
|bedient die Systeme des Flugzeugs (heute nur noch auf älteren Flugzeugtypen vorhanden, ansonsten übernehmen die Piloten diese Arbeit mit)
|}

Arbeitszeitgestaltung

Im Oktober 2009 kritisierte die die Arbeitszeiten von Piloten als unbefriedigend und als bedrohlich für die Sicherheit der Passagiere. Sie erklärte mit Verweis auf eine von der EU beauftragten Studie (Moebus-Report), dass die Regelungen der EU zu Flugzeit und Ruhezeiten eine gefährliche Übermüdung und Erschöpfung begünstigten.

Die Annahme, dass bei der Pilotenlaufbahn eine nicht gegeben sei, gilt als ein wesentlicher Grund für den geringen Anteil an Frauen unter den Piloten und unter den Bewerbern für diese Laufbahn, wobei ein geringeres Interesse von Mädchen für technische Berufe hinzu kommt. Angesichts des Personalmangels realisierte die Fluggesellschaft im Jahr 2000 ein (inzwischen wieder eingestelltes) Programm, das für Piloten mit kleinen Kindern sowie Teilzeitarbeit ermöglichte und auch Flugkapitänen offenstand.

Fliegerärztliche Tauglichkeit

Grundvoraussetzung für die Flugausbildung und die Tätigkeit als Pilot ist die Flugtauglichkeit. Die internationalen Richtlinien der (ICAO) gliedern die medizinische Tauglichkeit in drei Klassen;
  • Klasse 1 für gewerbsmäßige Piloten
  • Klasse 2 für nichtgewerbsmäßige Piloten
  • Klasse 3 für n

Im Bereich der (EASA) gibt es eine weitere Klasse der Tauglichkeit, die aber nur in den Mitgliedsstaaten der EASA gültig ist: das ''Tauglichkeitszeugnis für Piloten von Leichtflugzeuge (LAPL)''. Darüber hinaus gibt es nationale Lizenzen, z. B. das ''Sport Pilot Certificate'' in den Vereinigten Staaten, welches keine medizinische Untersuchung erfordert.

Der stellt nach der das () aus, das vom Piloten mitzuführen ist. Der Pilot ist selbst in der Verantwortung zu prüfen, ob er vor Antritt des Fluges flugtauglich ist. Sollte er Zweifel darüber haben, ob er flugtauglich ist, darf er den Flug nicht antreten. Bei schwerwiegenden Krankheiten, Unfällen und chirurgischen Eingriffen wird er automatisch fluguntauglich und darf erst nach der Genesung und einer Konsultation und Freigabe durch den Fliegerarzt die Pilotentätigkeit wieder aufnehmen.

Flugausbildung

Die Flugausbildung für ICAO anerkannten Lizenzen ist generell durch die ''Konvention der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation geregelt''. In der ist die Ausbildung detailliert durch die (EU-FCL) geregelt und erfolgt in einer , z. B. in einem verein oder an einer . Im Rahmen der Ausbildung wird meist ein (AZF, BZF 1, BZF 2) erworben, das den Piloten dazu berechtigt, den durchzuführen und seinrichtungen zu nutzen. Die Sprechfunkausbildung kann aber auch integraler Teil der Pilotenausbildung sein, ohne dass ein Sprechfunkzeugnis ausgestellt wird.

Grundsätzlich gibt in bei den -Mitgliedsstaaten zwei unterschiedliche Arten von Flugschulen:
  • Zugelassene Ausbildungsorganisation, () ATO, welche einen umfangreichen Genehmigungsprozess durchlaufen und alle Arten von Luftfahrzeugführen, insbesondere auch Berufspiloten und Verkehrspiloten ausbilden, z. B. n.
  • Erklärte Ausbildungsorganisation, () DTO, welche bis zur und nur im ausbilden dürfen. Als Beispiel seien hier die kleinen Flugschulen der e genannt.
Nach der abgeschlossenen Ausbildung kann der Pilot weitere Fortbildungsschritte unternehmen, die ihn zum Führen größerer und komplexerer Muster befähigen, den sogenannten ''Ratings''. Als Beispiel:
  • Führen von mehrmotorigen Flugzeugen (Multi-Engine-Rating)
  • Flugzeugen mit Strahltriebwerken
Weiterhin eine Weiterbildung, um weitere Berechtigungen zu bekommen, z. B.

Um größere und komplexere Flugzeuge fliegen zu dürfen, ist eine auf den bestimmten Flugzeugmuster bezogene zu erwerben.

Um ein Flugzeug mit mehreren Besatzungsangehörigen zu fliegen, ist eine spezielle Ausbildung zur Schulung der Kommunikation und Koordination zwischen den Mitgliedern der Cockpitbesatzung () erforderlich.

Militärische Ausbildung

Flugschüler in der sind meist angehende e, seltener e, die eine fliegerische Ausbildung durchlaufen. Meistens findet vor dem eigentlichen Beginn der Ausbildung ein allgemeines und fliegerisches Auswahlverfahren statt, in dem sichergestellt werden soll, dass nur gut geeignete Kandidaten die straff organisierte und fliegerisch anspruchsvolle Ausbildung durchlaufen.

Fluglizenz

ICAO-konform

Die ICAO sorgt für eine international einheitliche Handhabung verschiedenster praktischer Aspekte der Luftfahrt einschließlich der Lizenzen. Nach der Richtlinie der ICAO werden weltweit durch die zuständigen nach Abschluss der jeweiligen Flugausbildung und dem Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung folgende Lizenzen ausgestellt:
  • Privatpilotenlizenz,
  • Berufspilotenlizenz, von
  • Multi-Crew Pilot Licence, MPL erlaubt den Einsatz als Co-Pilot in Linienflügen mit einem Flugkapitän als verantwortlichen Piloten
  • Verkehrspilotenlizenz|Lizenz für Verkehrspiloten, ATPL (von )

Mit diesen Lizenzen darf weltweit ein Luftfahrzeug des Ausstellerstaates der Lizenz geführt werden. Ein Konvertierung in die gleichwertige Pilotenlizenz eines anderen Staates ist meist in einem vereinfachten Verfahren möglich. Die ICAO-konformen Lizenzen werden sowohl für Flugzeug, Drehflügler, Luftschiffe, Freiballon, Segelflugzeug und Luftfahrzeuge mit vertikaler Start- und Landefähigkeit ausgestellt.

Nationale Pilotenlizenz

Viele Staaten und auch die haben im eigenen Rechtskreis zusätzliche Lizenzierungen für Piloten. Diese Lizenzen gelten meist nur in den ausgestellten Staaten und können nur aufgrund binationaler Vereinbarungen in anderen Ländern verwendet oder in gleichwertige Lizenzen anderer Länder umgetauscht werden:

  • Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz der Europäischen Union
  • Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer, ''SPL'' (von aus Deutschland)
  • Ultraleichtschein, die österreichische Erlaubnis für Ultraleichtpiloten
  • , Sport Pilot Certificate und Recreational Pilot Certificate als besondere Lizenzen der in den

Die Fluglizenz ist während des Fluges vom Piloten mitzuführen.

Bekannte Piloten

siehe

Siehe auch

Literatur

Weblinks

  • Pilotenausbildung
    •  ? freie und kostenlose Website mit den offiziellen Prüfungsfragen für die Pilotenprüfung

Einzelnachweise

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 |autor=Duden online
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''Abkommens über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen'' vom 14. September 1963, veröffentlicht im 1969 II S. 121.
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Anhänge zur Konvention der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), Anhang 1: Personnel Licensing.
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